Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden, mit Überbrückungshilfen in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro. Betroffene in- und ausländische Studierende können ab 16.06.20, 12:00 Uhr einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 500€ auf dem Konto liegen. Je nach Bedürftigkeit können zwischen 100€ und 500€ pro Monat als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt werden.