
Pflege von Angehörigen
Erstinformation und Kontakt in schwierigen Lebenslagen
Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie stellt einen zunächst vor viele Fragen. Wie kann mein pflegebedürftiger Angehöriger bestmöglich versorgt werden? Wie vereinbare ich meinen Beruf oder mein Studium mit der Pflege meiner Partnerin, meines Partners, meiner Eltern oder meiner Kinder? Wir stehen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das Thema Pflege zur Seite und vermitteln Ihnen hilfreiche Unterstützungsangebote. Wenden Sie sich gerne vertraulich an uns.
Berufliche Pflegelotsinnen und Pflegelotsen
Für alle TUM-Angehörigen stehen zu Fragen rund um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Pflegelotsinnen und Pflegelotsen als Ansprechpersonen (persönlich, telefonisch, per email) zur Verfügung.
Vortragsreihe Pflege und Familie
Der TUM Familienservice der Stabsstelle Diversity and Inclusion veranstaltet Infovorträge im Bereich Pflege von Angehörigen, an der alle Mitarbeitenden und Studierenden der TUM kostenlos teilnehmen können.
Wichtige Informationen zum Thema Pflege von Angehörigen
Wer plötzlich mit der Pflege eines nahen Angehörigen konfrontiert wird, kann verschiedene gesetzlich geregelte Freistellungsmodelle nutzen, um Beruf und Pflege besser zu vereinbaren:
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Tritt ein akuter Pflegefall ein, können Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren oder eine Versorgung sicherzustellen.
Pflegezeit
Für eine intensivere häusliche Pflege können sich Arbeitnehmer*innen bis zu 6 Monate ganz oder teilweise freistellen lassen.
Familienpflegezeit
Wer Angehörige über einen längeren Zeitraum pflegt, kann seine Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren. Familienpflegezeit kann direkt an eine Pflegezeit anschließen.
Weitere Informationen über Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz finden Sie auf dem Dienstleistungskompass.
Erklärfilm zur Familienpflegezeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wer einen nahen Angehörigen mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung erhalten. Auch die Unfallversicherung kann über die Pflegekasse abgedeckt werden. Diese soziale Absicherung ist ein wichtiger Schritt, um die wertvolle Arbeit pflegender Angehöriger anzuerkennen und ihre eigene Zukunft abzusichern.
Weitere Informationen auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit sowie der Deutschen Rentenversicherung.
„Young Carers“ sind Jugendliche, die über eine längere Zeit viel Verantwortung für die Pflege eines Familienmitglieds übernehmen. Die Verbindung von Pflegeaufgaben mit dem eigenen Leben und Studium ist dabei eine besonders große Herausforderung.
Studierende können sich aus wichtigen Gründen für einen bestimmten Zeitraum vom Studium beurlauben lassen. Dazu zählt auch die Pflege eines nahen Angehörigen – alle wichtigen Informationen zur Beurlaubung an der TUM sind auf dieser Seite zu finden.
Pflegesemester statt Erasmus - Ein Artikel zum Thema Studieren und Pflegen. Lesen Sie mehr
Kümmerst du dich um eine nahestehende Person? Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten gibt es auch über das Programm Pausentaste
Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Entlastungsmöglichkeiten pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können und Sie erfahren, welche Leistungen von den Pflegekassen übernommen werden.
Seit dem 01.01.2009 haben alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen einen individuellen Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung durch ihre Pflegekasse und ein sogenanntes Fallmanagement (§7a SGB XI). Neben Ihrer Pflegekasse ermöglichen Ihnen folgende Pflegeberatungsstellen eine schnelle, unkomplizierte und auf Wunsch auch anonyme Hilfestellung. Sie erhalten Antworten auf die Fragen zur Planung der Versorgung und zu Ihren Leistungsansprüchen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ebenso erhalten Sie Informationen zu Hilfsmitteln in der Pflege, Pflegeeinstufungsverfahren und zu den Dienstleistern an Ihrem Wohnort.
Die Pflegeversicherung unterstützt Menschen, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind – sei es durch Alter, Krankheit oder eine Behinderung. Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation übernimmt sie finanzielle Leistungen für die häusliche Pflege, für Pflegedienste oder die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Ziel ist es, Betroffene und ihre Angehörigen spürbar zu entlasten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
Brochure “Pflegeleistungen zum Nachschlagen” des Bundesministeriums für Gesundheit
Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Freistaats Bayern für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Es ist nicht zweckgebunden und kann über die Website des Bayerischen Landesamtes für Pflege beantragt werden.
Wichtiger Hinweis: Die bayerische Landesregierung wird das Landespflegegeld ab 2026 von 1.000 Euro auf 500 Euro pro Jahr kürzen.
Vorsorgedokumente helfen dabei, persönliche Wünsche und Entscheidungen für den Notfall festzuhalten. Dazu gehören zum Beispiel die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Sie sorgen dafür, dass im Ernstfall alles in Ihrem Sinne geregelt ist – auch wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
- Pflegebedürftig. Was nun? - Stand Januar 2025
Bundesministerium für Gesundheit - Ratgeber Pflege - Stand Juli 2024
Bundesministerium für Gesundheit - Ratgeber Demenz - Stand Juli 2024
Bundesministerium für Gesundheit - Pflegeleistungen zum Nachschlagen - Stand Januar 2025
Bundesministerium für Gesundheit - Online-Ratgeber Pflege
Bundesministerium für Gesundheit - Familienpflegezeit
Bundesministerium für Gesundheit - Unterstützung und Pflege - Informationen für pflegende Angehörige der Stadt München (PDF)
Landeshauptstadt München, Sozialreferat - Entlastungsangebote für pflegende Angehörige Landkreis München (PDF)
Landratsamt München - Seniorenfibel Freising (PDF)
Stadt Freising - Das Pflege-Telefon - Schnelle Hilfe für Angehörige
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Pausentaste - Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (PDF)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Gewaltprävention in der Pflege
- Einsamkeit in der häuslichen Pflege