
Kinderkrippe Infanterix Garching
Informationen zur Einrichtung: Kinderkrippe Infanterix Garching
- Bitte beachten Sie die Aufnahmebedingungen der Kindertagesstätten von TUM und Studentenwerk München.
- Eltern müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben.
- Anmeldung für einen Platz ist bereits in der Schwangerschaft möglich, da auch Kinder unter einem Jahr (i.d.R. nach dem 6. Lebensmonat) betreut werden können.
- Betreuung findet an 5 Tagen/Woche statt (Anzahl Betreuungsstunden flexibel buchbar, mind. 4-5 St./Tag).
- Bitte senden Sie das Anmeldeformular (erhältlich beim TUM Familienservice) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Kopie des TUM-Arbeitsvertrages, Nachweis des TUM-externen Beschäftigungsverhältnisses inkl. Angabe zu Wochenstundenzahl und Befristung) an den TUM Familienservice (Helena Grebner, E-Mail)
- Nach Eingang und Prüfung der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung der Anmeldung.
- Eine Rückmeldung, ob noch Interesse am Platz besteht, muss einmal jährlich erfolgen. Dazu versendet der TUM Familienservice jeweils im Dezember eine E-Mail an die im Anmeldebogen hinterlegten E-Mail-Adressen der Eltern mit der Bitte um Rückmeldung. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der in der E-Mail genannten Frist, wird das Kind von der Warteliste gestrichen.
- !!!WICHTIG!!! Bitte melden Sie sich zusätzlich direkt bei Infanterix für einen Platz in der Einrichtung in Garching an.
- Die Vergabe der Plätze erfolgt durchgängig für das folgende Krippenjahr, i.d.R. mit Beginn im September.
- Eine unterjährige Platzvergabe aufgrund von Kündigungen (wegen Wegzug, etc.) ist möglich, sodass alle Daten als gewünschtes Aufnahmedatum eingetragen werden können.
- Die Vergabe erfolgt analog der aktuell geltenden Aufnahmebedingungen für TUM-Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Studentenwerks München.
- Bei Annahme des Platzes ist eine Absichtserklärung gegenüber der TUM zu unterzeichnen.
- Die Betreuungsgebühren richten sich nach den gebuchten Betreuungsstunden.
- Finanzielle Förderung eines Betreuungsplatzes (in dem Fall gelten die Elterngebühren für Partner) nur nach indidueller Prüfung durch den TUM Familienservice.