Der Einsatz für LGBTI-Rechte auf Basis der EU-Leitlinien zum Schutz der Menschenrechte von LGBTI-Personen ist ein Schwerpunkt der deutschen Menschenrechtspolitik. 2019 wurden spezifische LGBTI-Projekte in Höhe von circa 500.000 EUR finanziert, fast eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr. Deutschland engagiert sich in den Vereinten Nationen in der so genannten Kerngruppe zu LGBTI-Rechten, ist Gründungsmitglied der 2016 gegründeten Equal Rights Coalition (eine Gruppe von Staaten und Organisationen, die sich weltweit für die Rechte von LGBTI-Personen einsetzt). 2016 wurde durch eine Menschenrechtsrat-Resolution erstmals ein VN-Mandat für den Schutz vor Diskriminierung und Gewalt auf Grund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) eingerichtet. Die Bundesregierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Mandat im Juli 2019 mit großer Mehrheit verlängert wurde. (Quelle: Auswärtiges Amt)
Transsexualität wurde erst 2018 von der WHO als „Krankheit“ gestrichen. Und noch immer werden LGBTQIA+ Personen (Lesbian, Gay, Bi, Trans, Queer, Intersex, Asexuel) in 69 Staaten strafrechtlich verfolgt, in 11 Ländern sind sie sogar von der Todesstrafe bedroht. Vielerorts sind staatliche Behörden an der Unterdrückung von LGBTQIA+ beteiligt, verweigern ihnen jeglichen Schutz vor Anfeindungen und Gewalt. (Quelle: swr.de)
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