Tarifregelung brachte Lohnungleichheit zum Vorschein
Im Streitfall hatte ein Metallunternehmen in Sachsen bei Neueinstellungen im Vertrieb ein Grundgehalt von 3.500 Euro angeboten. Die Klägerin akzeptierte. Ein drei Monate vorher eingestellter männlicher Kollege hatte mehr Geld verlangt und eine Grundvergütung von 4.500 Euro ausgehandelt. Im Zuge einer neuen Tarifregelung erhielten beide vorübergehend 3.500 Euro, der Mann dann aber wieder 4.000 Euro.
Arbeitgeber rechtfertigte Ungleichbehandlung mit besserem Verhandlungsgeschick
Mit ihrer Klage verlangte die Frau eine Diskriminierungsentschädigung und rückwirkend ebenfalls mehr Lohn. Sie habe die gleiche Arbeit gemacht und müsse daher die gleiche Vergütung bekommen wie ihr männlicher Kollege. Der Arbeitgeber rechtfertigte die Ungleichbehandlung mit dem besseren Verhandlungsgeschick des Mannes.
Vermutung einer Benachteiligung durch das Geschlecht
Nach Niederlagen in den Vorinstanzen gab nun das BAG der Frau weitgehend recht. Der Arbeitgeber habe ihr ein niedrigeres Grundgehalt als einem männlichen Kollegen bezahlt, obwohl beide die gleiche Arbeit verrichten. Laut Gesetz bestehe in solchen Fällen die Vermutung, dass die Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgte.
Hier sei es dem Metallunternehmen nicht gelungen, diese Vermutung zu widerlegen. Insbesondere könne sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, die bessere Bezahlung des Mannes beruhe nicht auf dem Geschlecht, sondern auf dessen Verhandlungsgeschick.
Auch das Argument, seine Stelle sei zuvor mit einer ebenfalls besser bezahlten Kollegin besetzt gewesen, ließ das BAG nicht gelten. Es sprach der Frau 14.500 Euro entgangenen Lohn sowie eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von 2.000 Euro zu.
Ataman: "Meilenstein für gerechte Löhne in Deutschland"
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klägerin unterstützt hatte, sprach in Berlin von einem "Paukenschlag" für die Entgeltgleichheit. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, würdigte das Erfurter Urteil als "Meilenstein für gerechte Löhne in Deutschland".
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Entscheidung. "Damit diesen Anspruch aber nicht jede Frau einzeln gerichtlich einklagen muss, brauchen wir die Verpflichtung für Unternehmen, ihre Entgeltpraxis regelmäßig zu prüfen und Benachteiligung zu beseitigen", forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.