- Ab 1. September 2019 senkt die Landeshauptstadt München die Kosten für Kindertageseinrichtungsplätze in städtischen Einrichtungen. Außerdem gilt die Regelung für Einrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger, die an der Münchner Förderformel teilnehmen. Nähere Informationen sowie FAQs zu diesem Thema erfahren Sie über das offiziele Stadtportal der Stadt München.
- Zum 1. Juli 2019 wurde das Kindergeld um 10 Euro erhöht. Für die ersten beiden Kinder beträgt es nun monatlich 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro. Ab dem vierten Kind gibt es jeweils 235 Euro pro Monat. Weitere Informationen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
- Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Das betrifft alle nach dem BayKiBiG geförderte Kindertageseinrichtungen. Nähere Information vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
- Seit September 2018 gibt es das Baukindergeld des Bundes. Darüber hinaus unterstützt Bayern Familien mit Kindern bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum durch das "Bayerische Baukindergeld Plus". Zusätzlich kann eine "Bayerische Eigenheimzulage" beantragt werden. Alle wichtigen Informationen zum Bayerischen Baukindergeld finden Sie auf der Seite des Bayerisches Staatsministeriums für Wohnen Bau und Verkehr.
- Das neue bayerische Familiengeld tritt ab dem 1. September 2018 in Kraft und ersetzt das bisherige Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld. Eltern von ein- und zweijährigen Kindern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Nähere Informationen vom Zentrum Bayern Familie und Soziales.
- Das Kindergeld steigt zum 01.01.2018 erneut um monatlich 2 Euro pro Kind. Für die ersten beiden Kinder beträgt es dann monatlich 194 Euro. Weitere Informationen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Finanzielle Hinweise zum Thema Arbeit und Familie
