Bürgermeisterin Katrin Habenschaden: „Für mich ist der Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt der wichtigste gleichstellungspolitische Beschluss, den der Stadtrat in diesem Jahr fassen wird. Weil er ganz konkret auf die Umsetzung abzielt. Wir beschließen neue Maßnahmen, die wir in den nächsten drei Jahren hier in München umsetzen werden. In diesen drei Jahren wird es also ganz konkret Verbesserungen für alle Menschen in dieser Stadt geben, die von Gewalt auf Grund ihres Geschlechts betroffen sind.“
Obwohl München über eine sehr gute Ausgangsposition verfügt, um geschlechtsspezifischer Gewalt vorzubeugen, ihr entgegenzuwirken, um Opfer zu beraten sowie ihnen Schutz, Begleitung und Unterstützung anzubieten, wurde hier nochmals eine Bestandsaufnahme der bestehenden Strukturen erstellt. Durch deren Prüfung, der fachlichen Auseinandersetzung mit der Istanbul-Konvention und dem Austausch mit Beratungs- und Hilfeeinrichtungen bei Gewalt wurden die Lücken im Gewaltschutz, der Prävention und Intervention/Opferbegleitung in München identifiziert. Daraus wurde unter der Federführung der Gleichstellungsstelle für Frauen der Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt entwickelt.
Die städtische Gleichstellungsbeauftragte Nicole Lassal: „Mit dem Beschluss eines Aktionsplans konkret zu geschlechtsspezifischer Gewalt ist München auch im bundesweiten Vergleich Vorreiterin und verpflichtet sich in den nächsten drei Jahren zu einem konkreten kommunalen Programm gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Dabei wird nicht nur in Intervention und Unterstützungsangebote, sondern auch in Prävention von Gewalt investiert.“
Diese Themen- und Handlungsfelder wurden mit Maßnahmen hinterlegt
- Kampagne zur Bewusstseinsbildung
- Empowerment, Selbstbehauptung, Prävention
- Häusliche Gewalt/Täter*innenprävention/Femizide - Sexualisierte Gewalt
- Gewalt im Kontext von Einrichtungen im Sozial- / Gesundheitssystem - Prostitution
- Digitale Gewalt
- Antifeminismus, Frauen*hass
- Besonders schutzwürdige Personengruppen
Beispielhafte Maßnahmen Bewusstseinsbildung gegen geschlechtsspezifische Gewalt
Artikel 13 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsparteien und damit auch die Stadt München zur Durchführung von Kampagnen, um in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein von geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern. Denn geschlechtsspezifische Gewalt ist nach wie vor wenig in der öffentlichen Wahrnehmung. Die unterschiedlichen Erscheinungsformen von geschlechtsspezifischer Gewalt und ihrer Auswirkungen sind v.a. in Fachkreisen bekannt. Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt wissen oft nicht, dass es ein Hilfesystem gibt, welches Wege aus der Gewalt eröffnet und konkrete Unterstützung geben kann.
Konzepte gegen Digitale Gewalt
Geschlechtsspezifische Gewalt kann auch digital geschehen. Sie bietet erhebliche neue Möglichkeiten zur Ausübung von Gewalt, die aktuell noch nicht ausreichend effektiv bekämpft werden können. Dies gilt auch für die Begleitung und für den Schutz der Opfer. Daher ist hier Handlungsbedarf gegeben. In München gibt es zwar ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot bei geschlechtsspezifischer Gewalt. Da sich in Zukunft digitale Medien und digitale Kommunikation noch selbstverständlicher in das Leben integrieren werden, muss sich das Hilfesystem entsprechend auf die Anforderungen durch digitale Gewaltformen einstellen. Es sind technisches Wissen sowie Kenntnisse zu (rechtlichen) Reaktionsmöglichkeiten aufzubauen. Sibylle Stotz, Koordinatorin der Münchner Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen, Mädchen, Jungen und non-binären Menschen sieht dringenden Handlungsbedarf beim Ausbau des Beratungsangebotes: „Gerade während der Covid-Pandemie sind die Zahlen der Digitalen Gewalt in die Höhe geschnellt, z.B. Straftaten wie Cybermobbing und Verbreitung von Kinderpornographie. Das Dunkelfeld ist dabei noch groß. Die Folgen sind unermesslich und noch nicht erfasst.“
Mehr Frauenhausplätze
Psychisch kranke und/oder suchtmittelabhängige Frauen, die von Partnerschaftsgewalt (psychisch, physisch, sexualisiert) betroffen sind, können in den bestehenden Frauenhäusern nicht aufgenommen werden. Der Stadtrat hat bereits den Aufbau eines entsprechenden Angebots beschlossen.
Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat eine Versorgungslücke für Opfer von sexueller Gewalt in München aufgedeckt, die insbesondere die medizinische Akutversorgung nach sexueller Gewalt sowie die Vernetzung und Koordinierung medizinischer und psychosozialer Hilfsangebote betrifft. Daher wurde in den Aktionsplan dieser Punkt aufgenommen mit folgenden Maßnahmen: Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung, Bereitstellung von Untersuchungsmaterial, Vermittlung von Wissen und Informationen an Fachkräfte, verbesserte Öffentlichkeitsarbeit und bessere Vermittlung von Opfern sexueller Gewalt in das psychosoziale Hilfesystem.