Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (TUM Frauenbeauftragte)
Die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (TUM Frauenbeauftragten) sind die zentrale Anlaufstelle für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen an der TUM!
Sie unterstützen die Hochschule in der Ausführung des Gleichstellungsauftrags. Das Bayerische Hochschulgesetz hat 1988 das Amt der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (TUM Frauenbeauftragte) eingeführt.
Primäre Aufgabe der TUM Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst(TUM Frauenbeauftragte - TUM Gender Equality Officer) ist auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen zu achten (BayHIG, Art 22).
Die TUM Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst nehmen darüber hinaus am Senat und dem Erweiterten Hochschulpräsidium als stimmberechtigtes Mitglied teil und unterstützen kontinuierlich die Gleichstellungsarbeit im Hochschulrat.
Hinweis: Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Darin wurden "Frauenbeauftragte" in "Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst" umbenannt. Wir arbeiten weiterhin (auch) mit dem Begriff "Frauenbeauftragte", da sich dieser in den letzten 30 Jahren etabliert hat und bekannt ist.
Weitere Informationen zum Bayerische Hochschulinnovationsgesetz finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
TUM Gleichstellungskonferenz
Die TUM Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft (TUM Frauenbeauftragte) hat die Leitung der Gleichstellungskonferenz inne. Diese ist ein in der Grundordnung der TUM etabliertes Gremium. Sie bündelt das Informationsmanagement für das Netzwerk der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft der Schools, der Gleichstellungsbeauftragten und allen Diversity Managementstellen in den Schools.