Monate, in den werdende Eltern Einkommensverluste verzeichnen (z.B. wegen Kurzarbeit oder Freistellungen), können von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden. Außerdem können Eltern, die in sogenannten "systemrelevanten" Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben (spätestens zum Juni 2021). Der Partnerschaftsbonus bleibt bestehen, auch wenn ein Elternteil infolge der aktuellen Situation mehr oder weniger arbeitet als geplant.
Mehr Informationen zu den Anpassungen finden Sie unter diesem Link.