Forschungsstipendien für Frauen an der School of Medicine and Health / am Klinikum rechts der Isar

Bewerbungsfrist: 30.10.2023 | Stipendienhöhe: 2.400 € pro Monat | Die Forschungsstipendien dienen der Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses und Frauen mit anderen Diversitätskategorien. Ziel der Förderung ist die Qualifikation und Weiterentwicklung innerhalb der School of Medicine and Health. Projekte, die das Thema der Frauengesundheit aufgreifen, werden bevorzugt berücksichtigt.

Programm zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre - Stipendienpgrogramm Bayerische Gleichstellungsförderung

Ziele und Grundsätze der Förderung

Die Forschungsstipendien dienen der Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses und Frauen mit anderen Diversitätskategorien. Ziel der Förderung ist die Qualifikation und Weiterentwicklung innerhalb der School of Medicine and Health. Projekte, die das Thema der Frauengesundheit aufgreifen, werden bevorzugt berücksichtigt.

Die Entscheidung über die Förderung trifft die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Talentmanagement & Diversity Board der TUM.

Die Förderung ermöglicht es, den Tätigkeitsschwerpunkt während der Stipendienzeit auf die Forschungstätigkeit zu legen. Stipendien sind für den Lebensunterhalt bestimmt und dürfen nicht dazu dienen, Beihilfen anderer Förderorganisationen oder Einkünfte aus einer Berufstätigkeit aufzubessern. Teilzeitstipendien können nur in besonderen persönlichen Situationen beantragt werden. Stipendiatinnen dürfen während der Laufzeit des Stipendiums nicht zu Arbeiten verpflichtet werden, die mit dem Stipendienzweck nicht in Verbindung stehen.

Adressatinnen

Für ein Forschungsstipendium sind Frauen antragsberechtigt, die promoviert sind (oder ihre Promotion eingereicht haben) und an der School of Medicine and Health u./o. dem Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München tätig sind bzw. mindestens für die Dauer des Stipendiums tätig werden. Anträge von Bewerberinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können berücksichtigt werden, wenn die Bewerberin zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und hier eine wissenschaftliche Karriere, insbesondere eine Hochschulprofessur, anstrebt. Bei Gastaufenthalten als Postdoc sowie einem Aufenthalt im Rahmen einer vom Heimatland finanzierten Förderung ist eine Förderung aus Mitteln der Bayerischen Gleichstellungs-Förderung ausgeschlossen.

Beginn und Dauer der Förderung

Das Forschungsstipendium wird in der Regel für einen Zeitraum bis zu maximal einem Jahr vergeben. Es muss zum 01.12.2023 angetreten werden.

Umfang der Förderung1

Durch diese Förderung soll promovierten Frauen ermöglicht werden, ein Projekt z.B. zur Frauengesundheit zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschließen.

Die Stipendienhöhe beträgt 2.400 € pro Monat.

Die Bewilligungsdauer des Stipendiums beträgt jeweils ein Jahr. Der Teilbereich der School of Medicine and Health, dem das Projekt zuzuordnen ist, muss die enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin bescheinigen und für die Dauer der Förderung gewährleisten. Eine Mitwirkung der Stipendiatin in der Lehre für die Dauer der Förderung ist erwünscht (empfohlen werden 2 SWS).

Kinderbetreuungszuschläge:

Zusätzlich zu der Förderung  können Kinderbetreuungszuschläge in Form einer monatlichen Pauschale gewährt werden. Für das erste Kind unter 12 Jahren wird ein Betrag von 300 €, für jedes weitere Kind unter 12 Jahren 100 € gezahlt. Kinder von Lebenspartnern/innen können nur berücksichtigt werden, wenn glaubhaft nachgewiesen wird, dass sie bereits vor Antritt des Stipendiums mit im Haushalt der Stipendiatin lebten (z. B. Nachweis des Einwohnermeldeamtes).

 

Bestimmungen

1. Erwerbstätigkeit / bezahlte Lehrtätigkeit

Grundsätzlich haben die geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen ihre gesamte Arbeitskraft für ihr wissenschaftliches Vorhaben einzusetzen. Für Stipendiatinnen der Post-doc-Phase gilt:

Erlaubt ist eine der wissenschaftlichen Arbeit dienlichen vergüteten Mitarbeit in Forschung und Lehre an der Hochschule (auch an anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen) bis zu einem Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Andere Nebentätigkeiten ohne wissenschaftlichen Bezug sind nur bis zu einem Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gestattet. Einkünfte aus den vorgenannten Nebentätigkeiten werden nicht auf das Stipendium angerechnet. Eine ggfs. von Ihnen erbetene Beteiligung an der Lehre darf auch außerhalb der vorgenannten zeitlichen Begrenzung ausgeübt werden. Die Inanspruchnahme bzw. Wahrnehmung dieser Erlaubnis ist durch Vorlage entsprechender schriftlicher Verträge anzuzeigen.

2. Teilzeitstipendien

In begründeten Ausnahmefällen sind außerdem sog. Teilzeitstipendien mit gekürzter Dotation möglich. Teilzeitstipendien können nicht zur Aufstockung von Beschäftigungsverhältnissen beantragt werden. Ein Antrag ist nur in Verbindung mit nichterwerbstätigen Arbeiten, z.B. Betreuungs-/Pflegeaufgaben, möglich. Teilzeit- stipendien umfassen eine 50%-ige Förderhöhe.

3. Auslandsaufenthalte zu Forschungszwecken  

Im Rahmen der Förderung sind befristete Auslandsaufenthalte zu Forschungszwecken möglich. Während dieser Forschungsaufenthalte kann das Stipendium weitergezahlt werden, wenn die betreuende Person bestätigt, dass der Forschungsaufenthalt dem Erreichen der geförderten wissenschaftlichen Qualifikation dient. Der Auslandsaufenthalt ist rechtzeitig - mindestens vier Wochen vor Antritt - anzuzeigen. Kostenerstattungen, Stipendien oder andere finanzielle Unterstützungen im Rahmen des Auslandsaufenthaltes sind mitzuteilen.

4. Vereinbarung zum Abschlussbericht

Bei allen Förderarten ist spätestens vier Wochen nach dem Ende der Förderung von der Stipendiatin unaufgefordert ein Abschlussbericht vorzulegen. Dabei soll auf die ursprünglichen Ziele eingegangen werden und dargelegt werden, ob diese im Rahmen der Förderung erreicht wurden. Der Bericht sollte drei Seiten nicht überschreiten.
 

Antragstellung

Der formlose Antrag wird im TUM Gender Equality Office eingereicht.

Alle Antragstellerinnen benötigen die unterstützende Zusage einer Wissenschaftlerin oder eines Wissenschaftlers der TUM, die/der Ihnen für den Zeitraum des beantragten Projekts in ihrer/seiner Forschungseinrichtung die nötigen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellt.

Die Frist für die Einreichung eines formlosen Antrags auf ein Forschungsstipendium ist der 30. Oktober 2023.

Der formlose Antrag muss neben dem allgemeinen Antragsformular folgende Anlagen enthalten, um eine fachliche Beurteilung ermöglichen zu können:

1. Formloses Antragsschreiben

Bitte füllen Sie dieses so ausführlich wie nötig, aber so knapp wie möglich aus.

2. Lebenslauf

inkl. Schul- und Hochschulbildung in tabellarischer Form mit Publikationsverzeichnis

3. Gutachten

Stellungnahmen von mindestens zwei habilitierten WissenschaftlerInnen zu Ihrer Person und zum wissenschaftlichen Vorhaben, sind dem Antrag beizufügen.

4. Kurze Beschreibung Ihres Vorhabens mit einseitigem Zeit-/Arbeitsplan

Die Beschreibung Ihres Vorhabens sollte nicht mehr als insgesamt drei Seiten umfassen und aus sich heraus verständlich sein, auch ohne Lektüre ggf. zitierter oder beigefügter Literatur. Sie können zur Illustration und Vertiefung der Darstellung auf eigene und fremde Arbeiten hinweisen. Kennzeichnen Sie, wo Sie sich auf Arbeiten anderer WissenschaftlerInnen beziehen und erläutern Sie Ihre eigenen Vorarbeiten. Bitte führen Sie die erwähnten Arbeiten in einem Literaturverzeichnis auf. Bitte beachten Sie, dass Anträge bei Nichtbeachtung dieser Regeln zurückgewiesen werden können.

Nehmen Sie bitte zu folgenden Punkten Stellung:

·       Stand der Forschung

·       Aufgabenstellung und evtl. eigene Vorarbeiten

·       Ziel/Bedeutung des Forschungsvorhabens für Ihre weiteren wissenschaftlichen und beruflichen Pläne

·       Arbeitsprogramm inkl. vorgesehener Untersuchungsmethoden

·       Zeitplanung in Form eines Diagramms/Tabelle o.ä.

5. Ggf. für Postdoc-Stipendien ohne abgeschlossene Promotion

·       Angabe des Verteidigungstermins (falls noch nicht bekannt: geplanten Termin angeben)

6. Zeugnisse: Hochschulabschluss, Promotion

7. Ggf. Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder in Kopie

Ggf. Kopie des aktuellen/letzten Stipendien- bzw. Arbeitsvertrags

 

Bitte ordnen Sie Ihre Antragsunterlagen in dieser Reihenfolge:

  • Antragsformular
  • Lebenslauf mit ggfs. Publikationsliste
  • zwei Gutachten (bzw. 1 bei Promotionsstipendium)
  • Bestätigungsformular über einen erforderlichen Arbeitsplatz
  • Kurze Beschreibung des Forschungsvorhabens/Exposee mit Zeitplan
  • Ggf. Bestätigungen für Postdoc-Stipendien ohne abgeschlossene Promotion
  • Zeugnisse (in historisch absteigender Reihenfolge)
  • Ggf. Geburtsurkunden von Kindern
  • Ggf. aktuelle Arbeitsverträge

 

Der vollständige Antrag muss inklusive aller Anlagen im PDF-Format mit digitaler Unterschrift ohne Zugriffsbeschränkungen bis zum 30.10.2023 per E-Mail an chancengleichheit@zv.tum.de geschickt werden.

 

1 Die genannten Stipendiensätze und Kinderbetreuungszuschläge gelten seit 1. Januar 2023