Kinderkrippe Infanterix Garching

Informationen zur Einrichtung: Kinderkrippe Infanterix Garching

  • Bitte beachten Sie die Aufnahmebedingungen der Kindertagesstätten von TUM und Studentenwerk München.
  • Eltern müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben.
  • Anmeldung für einen Platz ist bereits in der Schwangerschaft möglich, da auch Kinder unter einem Jahr (i.d.R. nach dem 6. Lebensmonat) betreut werden können.
  • Betreuung findet an 5 Tagen/Woche statt (Anzahl Betreuungsstunden flexibel buchbar, mind. 4-5 St./Tag).
  • Bitte senden Sie das Anmeldeformular (erhältlich beim TUM Familienservice) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Kopie des TUM-Arbeitsvertrages, Nachweis des TUM-externen Beschäftigungsverhältnisses inkl. Angabe zu Wochenstundenzahl und Befristung) an TUM Familienservice.
  • Nach Eingang und Prüfung der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung der Anmeldung.
  • Eine Rückmeldung, ob noch Interesse am Platz besteht, muss einmal jährlich erfolgen. Dazu versendet der TUM Familienservice jeweils im Dezember eine E-Mail an die im Anmeldebogen hinterlegten E-Mail-Adressen der Eltern mit der Bitte um Rückmeldung. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der in der E-Mail genannten Frist, wird das Kind von der Warteliste gestrichen.
  • !!!WICHTIG!!! Bitte melden Sie sich zusätzlich direkt bei Infanterix für einen Platz in der Einrichtung in Garching an. 

  • Die Vergabe der Plätze erfolgt durchgängig für das folgende Krippenjahr, i.d.R. mit Beginn im September.
  • Eine unterjährige Platzvergabe aufgrund von Kündigungen (wegen Wegzug, etc.) ist möglich, sodass alle Daten als gewünschtes Aufnahmedatum eingetragen werden können.
  • Die Vergabe erfolgt analog der aktuell geltenden Aufnahmebedingungen für TUM-Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Studentenwerks München.
  • Bei Annahme des Platzes ist eine Absichtserklärung gegenüber der TUM zu unterzeichnen.

  • Die Betreuungsgebühren richten sich nach den gebuchten Betreuungsstunden. 
  • Finanzielle Förderung eines Betreuungsplatzes (in dem Fall gelten die Elterngebühren für Partner) nur nach indidueller Prüfung durch den TUM Familienservice.