Zum 01.01.2024 wird der gesetzliche Mindestlohn von bisher 12,00 Euro auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Ein Jahr später, zum 01.01.2025, steigt der Mindestlohn dann im zweiten Schritt auf 12,82 Euro pro Stunde.
In diesem Zusammenhang wird der Vergütungssatz für Studierende mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten ohne Abschluss ebenfalls auf 12,41 Euro angehoben. Da der Mindestlohn und…
[weiterlesen]