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Vorlauffristen für die Einstellung von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal sowie von Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten


Die Vorlauffristen für die Bearbeitung von Einstellungsvorgängen bei wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal werden ab sofort auf sechs Wochen verlängert, um eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Bearbeitung durch die Personalabteilung gewährleisten zu können. Bitte legen Sie die vollständigen Einstellungsunterlagen zukünftig somit mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Arbeitsaufnahme der für den jeweiligen Hochschulstandort zuständigen Personalbetreuung der Personalabteilung (ZA 2) vor (München: Referat 21 und Referat 22, Garching: Referat 23 und Weihenstephan: Referat 24). Bei der Einstellung von Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten sind die vollständigen Unterlagen ab sofort mindestens drei Wochen vor der beabsichtigten Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Für Verlängerungsanträge von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal gilt wie bisher eine Vorlauffrist von mindestens vier Monaten vor der beabsichtigten Weiterbeschäftigung, um die Meldung bei der Arbeitsagentur zu vermeiden.

Hinweise und Erläuterungen zur „Einstellung von wissenschaftlichem Personal“, zur „Einstellung von „nichtwissenschaftlichem Personal“ sowie zur „Einstellung von Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten“ finden Sie im Dienstleistungskompass: https://portal.mytum.de/kompass/index/kompass/personalwirtschaft_public/einstellung_von_wissenschaftlichem_personal

https://portal.mytum.de/kompass/index/kompass/personalwirtschaft_public/einstellung_nichtwissenschaftler

https://portal.mytum.de/kompass/index/kompass/personalwirtschaft_public/hilfskraefte