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Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 09.12.2023


Die Tarifvertragsparteien haben sich am 09.12.2023 darauf geeinigt, für die Beschäftigten einen Inflationsausgleich zu gewähren und die Tabellenentgelte zum 01.11.2024 und zum 01.02.2025 zu erhöhen.

Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)

Die in diesem Tarifvertrag festgelegten Sonderzahlungen in Form einer Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und von Inflationsausgleichs-Monatszahlungen werden zusätzlich zum Entgelt gewährt. Es handelt sich hierbei um steuer- und sozialabgabefreie Zuschüsse des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG für die Kalenderjahre 2023 und 2024. Die tariflichen Voraussetzungen haben wir für Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ in einer Übersicht für den schnellen Überblick zusammengestellt.

Des Weiteren wurde im Tarifabschluss, der eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Oktober 2025 vorsieht, u.a. eine Tabellenentgelterhöhung für alle Beschäftigten ab dem 01.11.2024 um monatlich 200 Euro sowie eine weitere Steigerung um zusätzlich 5,5 Prozent ab dem 01.02.2025 vereinbart. Das monatliche Entgelt für Auszubildende, dual Studierende und Praktikanten/innen wird ab November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 € und zum 01.02.2025 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro angehoben.

Eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich in Bayern wurde von Finanzminister Albert Füracker zugesichert.

Diese Informationen, der Tarifvertrag und die neuen Entgelttabellen sind im DLK unter den Stichwörtern „TV-L“ und „Entgelt“ hinterlegt.