Gerade zum Jahresende bündeln sich in vielen Bereichen die Aufgaben, dies auch angesichts des akuten Personalmangels in der Personalabteilung – ZA 2. Wie in den letzten Jahren werden daher die Vorlauffristen für Personalmaßnahmen für den Zeitraum bis Januar 2023 verlängert.
Die Vorlaufzeit ermöglicht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Personalabteilung die anstehenden Personalvorgänge in Ihrem Bereich in Anbetracht der sich zum Jahresende „auftürmenden Aufgabenberge“ rechtzeitig zu erledigen. Sie finden das aktuelle Schreiben mit weiteren wichtigen Hinweisen sowie den Fristen im Dienstleistungskompass unter den Stichworten „Einstellung von nichtwissenschaftlichem Personal“ bzw. „Einstellung von wissenschaftlichem Personal“ hinterlegt sowie direkt hier zum Abruf.