Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass der Freistaat Bayern im Rahmen einer außertariflichen Maßnahme auf die Einarbeitung der 40 Stunden übersteigenden Arbeitszeit bei den Tarifbeschäftigten nach TV-L verzichtet. Dies gilt ab 1. November 2023 bei allen Beschäftigten, für die eine durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen von 40 Stunden sechs Minuten galt.
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