Mit der anstehenden Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben, der Verpflichtungen aus dem Hochschulvertrag und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die TUM-Nachwuchswissenschaftler*innen muss und will die TUM die Laufzeit der Arbeitsverträge weiter verlängern. Nunmehr sollen alle Verträge mit Qualifizierungsbefristungen grundsätzlich auf eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren ausgerichtet werden. Kürzere Vertragslaufzeiten sind in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn etwa das Qualifizierungsziel innerhalb eines kürzeren Zeitraums erreicht werden kann.
Ein weiterer positiver Effekt verlängerter Vertragslaufzeiten ist die Verringerung von administrativem und zeitlichem Aufwand, da insgesamt weniger Verträge (mit längeren Vertragslaufzeiten) vorbereitet werden müssen. Somit bringen die neuen TUM-weiten Festlegungen nicht nur Vorteile für die wissenschaftlichen Mitarbeitenden, sondern auch für die jeweiligen Beschäftigungsstellen und die Fachabteilungen.
Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf das Rundschreiben vom 11. Oktober 2023, das im Dienstleistungskompassunter dem Stichwort „Befristung“ abrufbar ist.