Im Tarifabschluss vom 29.11.2021 haben sich die Tarifvertragsparteien neben der Gewährung und Auszahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung für alle Beschäftigten im Februar 2022 (hierüber hatten wir im TUM Newsletter 12/2021 berichtet) erfreulicherweise auch auf eine Entgeltanhebung im Kalenderjahr 2022 geeinigt.
Die Tabellenentgelte in den Entgeltgruppen 1 bis 15 (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 ü, 13 ü und 15 Ü) mit Stand vom 01.01.2021 werden zum 1. Dezember 2022 um 2,8 % erhöht. Für die Beamtinnen und Beamten sowie Professorinnen und Professoren des Freistaates Bayern wird das Ergebnis des Tarifabschlusses in Bezug auf die Bezügeanpassung zeitgleich und systemgerecht übertragen. Das Rundschreiben sowie weiterführende Hinweise und Informationen zum Entgelt finden Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „Entgelt". Dort finden Sie auch die Links zu den aktuellen Entgelt- und Besoldungstabellen des Landesamts für Finanzen.