Derzeit stehen die Tarifverhandlungen zur Entgeltrunde 2021 für den öffentlichen Dienst der Länder an, die ggf. auch von (Warn-)Streik- und Arbeitskampfmaßnahmen begleitet sein können.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat daher den Leitfaden für den Fall eines Arbeitskampfes aktualisiert, der auch an der TUM zu beachten ist.
Es wird u.a. gebeten, bei Streik-/Arbeitskampfaktionen per E-Mail zuverlässig bis spätestens 9.00 Uhr täglich dem für Ihren Standort zuständigen Referat der Personalabteilung die Anzahl der Mitarbeiter*innen zu melden, die sich in Ihrem Bereich an entsprechenden Maßnahmen beteiligen. Kontaktieren Sie bitte bei Fragen dazu die Sachbearbeiter*innen der Referate an den einzelnen Standorten.
Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Arbeitskampfmaßnahmen (Richtlinien)“ im Dienstleistungskompass.