Am 29.11.2021 haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder verständigt, der u.a. im Rahmen eines gesonderten Tarifvertrages (TV Corona-Sonderzahlung) die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie regelt. Alle am 29.11.2021 in Vollzeit tätigen Beschäftigten erhalten eine einmalige und steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 €, alle am 29.11.2021 in Vollzeit tätigen Auszubildenden, dual Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten nach den jeweils einschlägigen Tarifverträgen in Höhe von 650 €, sofern in der Zeit vom 01.01.2021 bis zum 29.11.2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Für alle am 29.11.2021 in Teilzeit Beschäftigten wird die Einmalzahlung anteilig entsprechend dem individuellen Teilzeitumfang gewährt. Die einmalige Corona-Sonderzahlung ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt und wird spätestens mit dem Entgelt für März 2022, in Bayern voraussichtlich bereits mit dem Gehalt für den Monat Februar 2022, ausbezahlt.
Des Weiteren wurde im Tarifabschluss, der eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 30.09.2023 vorsieht, u.a. eine Tabellenentgelterhöhung für alle Beschäftigten ab 01.12.2022 um 2,8 Prozent vereinbart. Das monatliche Entgelt für Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikantinnen/Praktikanten wird ab Dezember 2022 um einen Festbetrag von 50 € angehoben. Es bleibt abzuwarten, ob die Tarifergebnisse auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger der Länder übertragen werden. Eine Entscheidung bzw. Regelung hierzu obliegt den Landesgesetzgebern.
Weitere Informationen folgen, sobald die Änderungstarifverträge und Vollzugshinweise bekannt gegeben wurden.