Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass der Freistaat Bayern im Rahmen einer außertariflichen Maßnahme auf die Einarbeitung der 40 Stunden übersteigenden Arbeitszeit bei den Tarifbeschäftigten nach TV-L verzichtet. Dies gilt ab 1. November 2023 bei allen Beschäftigten, für die eine durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen von 40 Stunden sechs Minuten galt.
Bei Teilzeitbeschäftigten (Arbeitszeit prozentual festgelegt) wird auf die Einarbeitung in dem Umfang verzichtet, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter entspricht. Hinsichtlich der schwerbehinderten Menschen und der Jugendlichen ergeben sich gegenüber dem Status quo keine Änderungen. Für Beschäftigte, für die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) TV-L eine durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden gilt, verbleibt es bei dieser Arbeitszeit.
Die Personalabteilung arbeitet bereits an den notwendigen Anpassungen und Informationen zu dieser Änderung an der TUM. Bitte halten Sie sich hierzu im Dienstleistungskompass auf dem Laufenden. Wir werden die Informationen hierzu unter dem Stichwort „Arbeitszeit“ innerhalb der nächsten Wochen aktualisieren und ergänzen.