Am 25.08.2022 haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinken verständigt. Auf der Basis eines noch zu vereinbarenden Tarifvertrages (TV Corona-Sonderzahlung Ärzte) erhalten Ärztinnen und Ärzte eine einmalige Corona-Sonderzahlung, wenn sie am 25.08.2022 dem Geltungsbereich des TV-Ärzte unterliegen und in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 25. August 2022 mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt 4.500,00 €. Die einmalige Corona-Sonderzahlung ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt und wird voraussichtlich mit den Bezügen für den Monat November 2022, spätestens mit dem Entgelt für Dezember 2022, gezahlt.
Des Weiteren wurde im Tarifabschluss, der eine Laufzeit bis zum 30.09.2023 vorsieht, eine Tabellenentgelterhöhung für Ärztinnen und Ärzte ab dem 1. September 2023 um 3,35 % vereinbart.
Aktuelle Informationen zur Tarifeinigung finden Sie zeitnah in unserem Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „TV-Ärzte“.