Nach dem Tarifabschluss vom 02.03.2019 wurden mit Wirkung vom 01.01.2020 erneut einige Entgelterhöhungen umgesetzt. Die Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten wurden um 3,2 % angehoben. Außerdem wurden die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L jeweils um einen Festbetrag von 50 Euro angehoben.
Die Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten wurden um 3,2 % angehoben. Dabei gelten folgende Mindestbetragsregelungen:
- in der Stufe 1 der Entgeltgruppen 2 bis 15 Erhöhung um einen Festbetrag von 90,00 Euro, sofern die Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um 4,3 % hinter diesem Mindestbetrag zurückbleibt,
- in den Stufen 2 bis 6 der Entgeltgruppen 1 bis 15 Erhöhung um einen Festbetrag von 90,00 Euro, sofern die Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um 3,12 % hinter diesem Mindestbetrag zurückbleibt.
Außerdem wurden die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L jeweils um einen Festbetrag von 50 Euro angehoben. Die ergänzende Leistung („Münchenzulage“) ist auf 130,67 Euro und für Auszubildende auf 65,33 Euro gestiegen; der Kinderzuschlag hat sich auf 34,85 Euro erhöht.
Beschäftigte, die von Verbesserungen in der Entgeltordnung im Rahmen eines Antragsverfahrens profitieren können, werden Mitte des Jahres persönlich angeschrieben und haben dann die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Anpassungen werden rückwirkend zum 01.01.2020 vorgenommen, so dass den betroffenen Personen keine finanziellen Nachteile entstehen.
Weitere Informationen zum Thema „Entgelt“ sowie das Rundschreiben vom 26. April 2019 zum Tarifabschluss 2019 bis 2021 finden Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „Entgelt".