Über die Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung auf die späteren Versorgungsbezüge und die Möglichkeit, sich die Versorgungsbezüge über das Portal „Mitarbeiterservice Bayern“ selbst zu berechnen, informiert Sie ein Informationsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.
Weitere Informationen zur Versorgung der Bayerischen Beamtinnen und Beamten und das neue Informationsblatt finden Sie unter dem Stichwort „Versorgung der bayerischen Beamten“ im Dienstleistungskompass.