Mit Bekanntmachung vom 9. März 2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Lehrauftrags- und Lehrvergütungsvorschriften für die staatlichen Hochschulen (LLHVV) neugefasst. Wesentliche Änderungen sind die Erhöhung der Vergütungssätze für die Lehraufträge bzw. für die Lehrveranstaltungen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und die konkretere Feststellung des Status der Lehrbeauftragten.
Vergütung:
Die Verantwortung für die angemessene Staffelung der Vergütungen ist nach wie vor den Hochschulen durch die Schaffung entsprechender Richtlinien überlassen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütung hat die Hochschule insbesondere den Inhalt der Lehrveranstaltung, die erforderliche Vor- und Nachbearbeitung, den Umfang und die Intensität der Veranstaltungsprüfungen und die Bedeutung der Lehrveranstaltung im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von diesen Anforderungen an die Lehrveranstaltung konnte der Regelstundensatz erfreulicherweise für vergütete Lehraufträge bzw. für die Lehrveranstaltungen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern an der Technischen Universität München auf 50 EUR, 60 EUR oder 65 EUR pro abgehaltener Einzelstunde erhöht werden. Wie bisher kann dieser Regelsatz bei Erfüllung entsprechender Kriterien im Einzelfall über- bzw. unterschritten werden.
Status:
Infolge der Prekariatsdebatte in Politik und auch Presse hinsichtlich der Beschäftigung von Lehrbeauftragten hat der Gesetzgeber eine rechtliche Schärfung des Status der Lehrbeauftragen in der neugefassten LLHVV verankert, um Missbrauch einzudämmen. So ist in der LLHVV nun festgehalten, dass Lehrbeauftragte nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden dürfen, die die Hochschule durch nichtselbständiges Personal zu bewältigen hat. Hierzu zählt insbesondere die Beteiligung an der Forschung, die Mitwirkung bei der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Übernahme von Lehrveranstaltungen außerhalb des erteilten Lehrauftrags und die Mitwirkung bei Selbstverwaltungstätigkeiten oder sonstigen Verwaltungsaufgaben. Mit diesem Ordnungssystem wird der Status, die Stellung und die Rolle der Lehrbeauftragten hinreichend normativ geregelt und die bisherige Praxis an der Technischen Universität München bestätigt.
Weitere Informationen hierzu bzw. die aktuelle Version der LLHVV und der Richtlinien zur Vergütung finden Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „Lehrvergütung“.