Die „Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und zur Förderung von Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ wurden angepasst. Gravierende Änderungen unserer Praxis ergeben sich im Bereich der wissenschaftlichen Hilfskräfte, die nun auch unter die Regularien der Grundsätze fallen. Die Regelbeschäftigungsdauer muss deshalb auch bei wissenschaftlichen Hilfskräften nun mindestens ein Jahr betragen. Damit Sie aber auch weiterhin flexibel auf die aktuellen Bedürfnisse in Ihrer Einrichtung reagieren können und wir anforderungsgerecht nach wie vor handlungsfähig bleiben, können in Einzelfällen Abweichungen von der Jahresbefristung zugelassen werden. Schriftlich fixiert wurde darüber hinaus auch neu, die an der TUM bereits gelebte Praxis, dass Vorgesetzte im Rahmen einer verantwortlichen Personalentwicklung, rechtzeitig mit werdenden Müttern und Vätern ein Gespräch zur Klärung der Vereinbarkeit von Familie und Qualifikation führen müssen. Die Stabsstelle Chancengleichheit der TUM bietet Ihnen hierzu weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Das aktuelle Rundschreiben insbesondere mit näheren Informationen zu den Abweichungsmöglichkeiten von der Jahresbefristung und die Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen nach dem WissZeitVG und zur Förderung von Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs finden Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „WissZeitVG“ bzw. „Hilfskräfte“.