Die Technische Universität München hat auch 2020 wieder die Möglichkeit, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen TV-L-Beschäftigten ein zusätzliches Leistungsentgelt in Form einer Leistungsprämie, einer Leistungszulage oder einer Drittmittelsonderzahlung zu gewähren.
Über den Start der Vergaberunde informiert Sie das aktuelle Rundschreiben vom 8. Juni 2020. Das Verfahren wird in der bewährten Form auf der Basis unserer Dienstvereinbarung ablaufen.
Informationen zum Leistungsentgelt, die Dienstvereinbarung und die Auswertungen der vergangenen Jahre finden Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „Leistungsentgelt".