Zum 01.05.2023 wird das bundesweit für den Nahverkehr gültige Deutschlandticket eingeführt. Anders als bei den zwischen den Verkehrsunternehmen und dem Freistaats Bayern bestehenden Jobticketverträgen setzt der Erwerb des Deutschlandtickets als rabattiertes Jobticket die Zahlung eines Zuschusses seitens des Arbeitgebers voraus. Ein solcher Zuschuss kann vom Freistaat Bayern mangels haushaltsrechtlicher Grundlage und Finanzierbarkeit nicht gewährt werden. Der Erwerb des Deutschlandtickets als rabattiertes Jobticket ist daher für die Beschäftigten des Freistaates Bayern nicht möglich.
Die aktuellen Jobticketverträge bleiben, solange keine Kündigung seitens der Vertragspartner erfolgt, bestehen. Hierdurch können insbesondere rabattierte Jobtickets weiterhin erworben werden, deren monatlicher Gesamtpreis unter dem des Deutschlandtickets liegt. Die Verkehrsunternehmen haben zudem angekündigt, alle Inhaber eines Jobtickets des Nahverkehrs zeitnah über einen möglichen Wechsel auf das Deutschlandticket zu informieren.
Aktuelle Informationen zu Thema finden Sie auf der den Seiten der DB, des MVV, der BRB.
Weitere Informationen zum Thema Jobticket finden Sie auf der DLK-Seite „Jobticket“.