Um von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung alle wichtigen Schritte erledigen zu können, ist im Dienstleistungskompass ein Leitfaden mit vielen bekannten Inhalten veröffentlicht. Der Leitfaden soll eine Schritt-für-Schritt Handlungsanleitung darstellen in verständlicher und kompakter Form.
An dieser Stelle erinnern wir auch nochmal: Der Vermerk, ob die Stelle für schwerbehinderte Menschen geeignet ist, ist zwingend: „Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bevorzugt eingestellt.“
Die Technische Universität München ist darüber hinaus, wie jeder andere Arbeitgeber, gesetzlich verpflichtet (SGB IX) zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. An der TUM ist die Meldung nach §§ 164/165 SGB IX einheitlich durch Zusendung der Stellenausschreibung per Mail eingesteuert. Aktuell finden Abstimmungen zwischen der TUM und der Agentur für Arbeit hinsichtlich einer Änderung der Ausgestaltung der Zusammenarbeit statt. Bitte halten Sie sich über unsere DLK-Seiteauf dem Laufenden.