Zum 1. Mai 2022 ist die neue Rahmenvereinbarung zur alternierenden Telearbeit und zum mobilen Arbeiten an der TUM in Kraft getreten. Sie soll ein Ordnungs- und Gestaltungsrahmen für Führungskräfte und Mitarbeitende sein, wie mobiles Arbeiten an der TUM gestaltet werden kann, und versteht sich als Bestandteil einer zukunftsorientierten Arbeitskultur.
Die Rahmenregelung sieht deshalb nunmehr vor, dass mobiles Arbeiten im Umfang von bis zu 20 % der monatlichen Arbeitszeit zulässig ist, sofern sämtliche Voraussetzungen hierzu erfüllt sind. In der Regel sind ganze Tage im mobilen Arbeiten zu leisten. In besonderen Fällen (z. B. konzeptionelle Ausarbeitungen) kann dieser Umfang auf bis zu 40 % im Monat erweitert werden, wenn die dienstlichen Belange diese Überschreitung ohne Nachteile für den Dienstbetrieb bzw. die Teammitglieder zulassen. Die bisher bestehenden Möglichkeiten von Telearbeit zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. zur Erleichterung für schwerbehinderte Mitarbeitende gelten weiterhin.
Aufgrund der rechtlichen Dimension erfordert die Gewährung von Homeoffice sowohl hinsichtlich des „Ob“ als auch hinsichtlich des Umfangs stets eine einzelfallbezogene Beurteilung durch die/den Vorgesetzte(n). Bitte beachten Sie hierzu die Orientierungshilfe für Führungskräfte im Anhang der Rahmenvereinbarung. Diese soll Ihnen helfen zu beurteilen, inwieweit Homeoffice genehmigt werden kann. Den Führungskräften kommt im Rahmen ihres Direktionsrechtes insoweit eine hohe Entscheidungsverantwortung zu.
Das Rundschreiben des Hochschulpräsidiums vom 26. April 2022 hierzu und die zu verwendenden Anträge und Vorlagen, sowie alle weiteren Informationen finden Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „Homeoffice“.
Bitte stimmen Sie sich bei Fragen gerne mit den Kolleginnen und Kollegen der Personalabteilung ab, wenn Sie hierzu Klärungsbedarf im Einzelfall sehen.