Bereits seit einigen Jahren ist an der TUM das interne digitale Krankmeldeverfahren etabliert und wurde im letzten Jahr noch um weitere Servicefunktionen erweitert. Seit 1. Januar 2023 ist die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) verpflichtend für gesetzlich versicherte Beschäftigte eingeführt worden und erleichtert den rein digitalen Weg des Krankmeldeverfahrens. Die Arbeitsunfähigkeitsdaten werden von der TUM an das Landesamt für Finanzen (LfF) bereits seit letztem September digital übertragen – ein wichtiger Meilenstein unserer digitalen Prozesssteuerung.
Mit über 30000 Vorgängen jährlich ist auch die digitale Übertragung aufgrund fortwährender Optimierung der Schnittstelle mit dem LfF ein aufwändiger und edv-technisch anspruchsvoller Vorgang, der Anpassungen in der Bearbeitung der Vorgänge notwendig macht. Die Meldung an das LfF funktioniert aktuell leider noch nicht ganz reibungslos, da zu viele überflüssige Datensätze eine störungsfreie Übermittlung an das LfF behindern. Sofern Sie für die Eingabe der Arbeitsunfähigkeiten in Ihrer Organisationseinheit verantwortlich sind, bitten wir Sie daher, so wenig Einzelmeldungen wie möglich zu ein und derselben Arbeitsunfähigkeit über das Dashboard zu machen. Bitte warten Sie mit der Meldung so lange ab, bis Sie wissen, ob die/der erkrankte Mitarbeitende längerfristig erkrankt ist oder bereits nach wenigen Tagen wieder zur Arbeit erscheinen kann. So kann bei Kurzzeiterkrankungen die Erst- und Gesundmeldung in einem Schritt erfolgen oder im Fall einer Krankschreibung durch den Arzt können direkt diese Daten eingetragen werden. Das bedeutet für Sie und das System weniger Aufwand und die Fehlerquote bei der digitalen Übertragung reduziert sich. Die IT und der Grundsatzbereich der ZA 2 arbeiten hier intensiv am reibungslosen Funktionieren und fortwährender Verbesserung dieses digitalen Prozesses.
Informationen zur Arbeitsunfähigkeit – Erkrankung finden Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „Arbeitsunfähigkeit“.