Im Jahr 2019 haben die Personalabteilung gemeinsam mit dem ITSZ das elektronische Krankmeldeverfahren an der TUM eingeführt. Dieses seit Jahren etablierte Verfahren wird künftig über ein Dashboardsystem gesteuert, das weitere Servicefunktionen zur Verfügung stellt: Vorlagen können gespeichert, Vertretung kann angelegt werden, Folge-/Gesundmeldungen erfolgen mit wenigen Klicks, es wird ein verbesserter Überblick gegeben. Damit wird das Verfahren um wichtige Funktionen erweitert.
Aktuell werden alle erforderlichen Einsteuerungen getroffen, um auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Versicherte – gesetzlich verpflichtend ab 1. Januar 2023 – technisch umzusetzen.
Weitere Informationen sowie eine Handlungsanleitung zum neuen Dashboard sowie umfassende rechtliche Informationen zur Arbeitsunfähigkeit finden Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „Arbeitsunfähigkeit“
FAQs zu dienst- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen bezüglich des Coronavirus SARS-CoV-2 – Anpassungen aufgrund von Änderungen der ministeriellen Vorgaben
Die Personalabteilung stellt zu den wichtigsten personalrechtlichen Themen bereits seit über 2 Jahren im Zusammenhang mit dem Arbeiten in der aktuellen Situation umfangreiche Informationen in Form von FAQs zur Verfügung. Die Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden inzwischen nahezu vollständig aufgehoben und damit einhergehend auch die ministeriellen Vorgaben in weiten Teilen für nicht mehr anwendbar erklärt. Die FAQs wurden daher umfassend angepasst, bitte informieren Sie sich dazu im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „FAQs der TUM-Personalabteilung zu dienst- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen bezüglich des neuen Coronavirus SARS-CoV-2“
Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin z.T. kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, die FAQs regelmäßig zu lesen, um hier stets auf dem aktuellen Stand zu sein. Die FAQs finden Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „FAQs der TUM-Personalabteilung zu dienst- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen bezüglich des neuen Coronavirus SARS-CoV-2“.