Für die Vertragslaufzeit von Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten hat sich aufgrund der letzten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder eine Änderung ergeben.
Die Tarifeinigung sieht vor, dass die Beschäftigungsverhältnisse für Studierende mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten in der Regel für ein Jahr abgeschlossen werden. Dies wird nun auch an der TUM umgesetzt, wobei in begründeten Fällen kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden können. Zukünftig werden die Verträge somit nicht mehr jeweils maximal bis zum Semesterende abgeschlossen, sondern auch darüber hinaus. Längerfristige Verträge ersparen sowohl den Beschäftigungsstellen als auch der Personalverwaltung administrativen Aufwand und zudem profitieren die Studierenden durch längerfristige Planungssicherheit.
Bei semesterübergreifenden Verträgen ist nicht zu vergessen, dass die Immatrikulationsbescheinigung für das folgende Semester rechtzeitig vor Beginn des Semesters vorgelegt werden muss.
Um der in der universitären Praxis notwendigen Flexibilität Rechnung zu tragen, ist weiterhin auch der Abschluss unterjähriger Verträge möglich. Gründe hierfür können z.B. der Wunsch der oder des Studierenden oder ein vorübergehender Bedarf in der Lehre (z.B. Tutorien, Übernahme von semesterweisen Aufgaben in der Lehre) oder der Forschung (z.B. Orientierung an der Aufgabenstellung im Forschungsprojekt) sein.
Hinweise zu den Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten finden Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „Studierende mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten“.