Angesichts aktueller Befassungen wollen wir an das Meldeverfahren bei Dienstreisen in die Schweiz erinnern. Werden Mitarbeitende in die Schweiz entsandt, ist der Aufenthalt über ein Online-Meldeverfahren anzuzeigen. Diese Online-Meldung muss spätestens acht Tage vor Arbeitsbeginn in der Schweiz erfolgen. Die Einhaltung der Form- und Fristangaben ist bußgeldbewehrt. Insgesamt kann die gesamte TUM für den Einsatz von TUM-Beschäftigten in der Schweiz drei Monate bzw. 90 Tage im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Um die zeitliche Obergrenze einzuhalten, gibt es einen Account für das Online-Meldeverfahren für die gesamte TUM. Die Anmeldung erfolgt daher durch die zuständige Personalabteilung (München: Referat 21 und Referat 22, Garching: Referat 23, Weihenstephan: Referat 24), die rechtzeitig zu informieren ist, um die oben genannte Frist auch einhalten zu können.
Wird die Anzahl von 90 Tagen im Kalenderjahr von der TUM überschritten, ist die Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung über die zuständige kantonale Behörde im Rahmen eines formellen Verfahrens vor Aufnahme der Tätigkeit in der Schweiz erforderlich.
Weitere Hinweise sind im Dienstleistungskompass unter diesem Link abrufbar.
https://portal.mytum.de/kompass/index/kompass/personalwirtschaft/auslandstaetigkeiten_entsendungen