In den letzten Tagen kam es aufgrund der langanhaltenden Regenfälle und der dadurch verursachten Überflutungen und Hochwasser in Bayern zu verheerenden Schäden. In einigen Regionen wurde Katastrophenfall ausgerufen.
Für die TUM-Mitarbeitenden gilt aufgrund der tariflichen und ministeriellen Regelungen für Katastrophenlagen:
Für die Tarifbeschäftigten kann im notwendigen Umfang Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts von bis zu fünf Arbeitstagen gewährt werden kann. Bei Beamtinnen und Beamten kann in entsprechenden Fällen einer Verhinderung an der Dienstleistung in gleicher Weise verfahren werden.
Voraussetzung ist, dass die Zeit zur Sicherung des eigenen, unmittelbar durch Hochwasser bedrohten Eigentums, zur Bewältigung der Katastrophenfolgen und für andere Fälle der vorübergehenden Verhinderung an der Arbeitsleistung infolge der akuten Katastrophe wegen Hochwassers benötigt wurde.
Unter Sicherung des Eigentums ist auch das Eigentum von Verwandten 1. Grades zu verstehen (Eltern, Geschwister, Kinder).
Wenn Sie betroffen sind/waren und aufgrund der Feststellung des Vorliegens einer Katastrophe durch die zuständige Katastrophenschutzbehörde an der Arbeitsleistung verhindert waren, müssen Sie die ausgefallene Arbeitszeit nicht nachholen. Sie können Arbeits- bzw. Dienstbefreiung bei der Personalabteilung beantragen.
Nähere Informationen finden Sie hier (DLK)
https://portal.mytum.de/kompass/index/kompass/personalwirtschaft/dienstbefreiung_arbeitsbefreiung
Bei Fragen dazu helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung weiter.