Wir möchten Sie heute wieder an die Urlaubseinbringungsfristen erinnern:
Grundsätzlich beträgt Ihr Urlaubsanspruch bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche und ganzjähriger Beschäftigung für das Kalenderjahr 2024 30 Arbeitstage. Im Fall der Schwerbehinderung besteht ein Zusatzurlaub von jeweils 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Mit der Nutzung der Urlaubskarte…
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