Vor Abschluss eines Werkvertrages muss geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine selbstständige Tätigkeit oder aber um ein verdecktes Beschäftigungsverhältnis (Scheinselbstständigkeit) handelt.
Ist die Leistung tatsächlich kein Werkvertrag, sondern ein abhängiges Arbeitsverhältnis, hat dies gravierende rechtliche Folgen. So müssen in diesem Fall (auch rückwirkend) Sozialversicherungsbeiträge…
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