Zum 01.01.2026 wird der gesetzliche Mindestlohn von bisher 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Ein Jahr später, zum 01.01.2027, steigt der Mindestlohn dann im zweiten Schritt auf 14,60 Euro pro Stunde.
In diesem Zusammenhang muss der Vergütungssatz für studentische Hilfskräfte ohne Abschluss ab dem 01.01.2027 dem Mindestlohn angepasst werden. Somit wird er ab dem 01.01.2027 auf…
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