TUM Broschüre und Musterverträge
Stand: 27.01.2025
Detaillierte Informationen zum Thema TUM Forschungs- und Wirtschaftskooperationen finden Sie in der aktualisierten Fassung der Broschüre TUM Forschungs- und Wirtschaftskooperationen.
Die aktualisierten TUM-Musterverträge finden Sie hier.
Bitte richten Sie alle Anfragen zum Thema Forschungsverträge an research-cooperations(at)tum.de. Sonstige Anfragen können direkt an za5-sekretariat(at)tum.de gerichtet werden.
Befristete Erhöhung der Vergabewertgrenzen
Stand: 01.01.2025
Durch das Bayerische Gesetz über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG, zuvor ZustWiG) können ab 01.01.2025 befristet bis zum 31.12.2029 unabhängig vom Zweck der Beschaffung:
- Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem voraussichtlichen Netto-Auftragswert von einschließlich 100.000,00 € durch Direktauftrag vergeben werden.
- Alle Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem voraussichtlichen Netto-Auftragswert unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GWB (derzeit 221.000,00 €) durch eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder durch eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Natürlich gilt bei einem Direktauftrag (weiterhin) stets der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (BayHO) und die Beachtung ist gegebenenfalls entsprechend zu dokumentieren.
Bei Beschaffungen im Rahmen von Drittmittelprojekten sind etwaige (anderweitige) Vorgaben und Bestimmungen seitens der Fördermittelgeber zu beachten. Hier kann die Wertgrenze für Direktaufträge weit unter 100.000,00 € netto liegen.
Link: Wertgrenze für den Direktauftrag bei Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen (1.2 VVöA)
Phishing Warnung: Betrug mit Bekanntmachungsdaten
Stand: 21.08.2024
Aktuell warnt TED (Vergabebekanntmachungsportal der Europäischen Union) vor Betrug und Phishing Versuche mit Daten aus Bekanntmachungen von Vergabeplattformen.
Augenscheinlich wird es immer mehr zur „Masche“, auf Grundlage publizierter Vergabeverfahren, Rechnungen abzufangen und diese manipuliert an die Rechnungsempfänger (mit Angabe einer falschen Kontonummer) zu versenden. So dass die Überweisung der Rechnung auf ein nicht dem Rechnungssteller zugehöriges Konto erfolgt.
Beim Verdacht auf ein Betrugsversuch, empfehlen wir daher den Bieter direkt und über eine etablierte Kommunikationsform bzw. über die Vergabeplatform zu kontaktieren.
Siehe Blog-Eintrag von Cosinex: https://blog.cosinex.de/2024/08/08/phishing-ted-warnt-vor-betrug-mit-bekanntmachungsdaten/