Grundsatzthemen

Datenschutzrecht / EU-Beihilferahmen / Exportrecht / Nagoya-ProtokollVergabeberatung

Nagoya Protokoll

Das Nagoya Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, welche sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen oder von darauf bezogenem traditionellem Wissen ergeben (Access and Benefit Sharing). Das Nagoya-Protokoll trat 12. Oktober 2014 in Kraft und wurde bislang von 140 Staaten ratifiziert. Die Umsetzung des Nagoya-Protokolls ist in der EU-Verordnung Nr. 511/2014 geregelt. Forschende, welche genetische Ressourcen bzw. darauf bezogenes traditionelles Wissen nutzen, sind verpflichtet das Nagoya-Protokoll und entsprechende Bestimmungen einzuhalten. Hier weiterlesen

Zentrale Vergabeberatung

Die TUM unterliegt als öffentliche Auftraggeberin dem Vergaberecht. Die zentrale Vergabeberatung informiert und berät TUM-weit über die aktuell geltenden Vergabevorschriften sowie die beschaffenden Stellen auch individuell bezüglich Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen. Hier weiterlesen