Zum 1. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten entfallen. Somit kann nun neben einer solchen Altersrente unbeschränkt hinzuverdient werden, ohne dass es aufgrund des Hinzuverdienstes zu einer Rentenkürzung in Form einer Teilrente oder – bei sehr hohen Hinzuverdiensten – zu einem Verlust des Rentenanspruchs kommt.
Für Beschäftigte, die eine Rente beziehen, besteht…
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