Studium und Beruf mit Familie
Wichtige Neuerungen
Zum 1. Januar 2025 werden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 % erhöht, um Pflegebedürftige und ihre Familien mehr zu entlasten und die Pflegequalität zu sichern. Zur Finanzierung der Verbesserungen steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ebenfalls zum Beginn des Jahres um 0,2 % auf 3,6 %. Mehr Infos im Merkblatt des Bundesverwaltungsamts.
Zum 1. Januar 2025 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um 5 Euro auf jeweils 255 € pro Monat. Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar in der neuen Höhe ausgezahlt.
Ebenfalls ab Beginn des Jahres steigt der Sofortzuschlag um 5 Euro auf 25 Euro pro Monat, wodurch sich der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 297 Euro pro Kind erhöht und automatisch angepasst wird.
Weitere Informationen auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit sowie auf der Webseite des zuständigen Ministeriums
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat für das Jahr 2024 Änderungen bei den Familienleistungen in folgenden Bereichen bekannt gegeben: Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Kinderfreibetrag, Kinderkrankengeld, Elterngeld, Bürgergeld-Empfänger.
Nähere Informationen vom BMFSFJ.
Informationen zu diesen Änderungen in leichter Sprache.
Fragen und Antworten zu den Neuregelungen des Elterngelds ab 1. April 2024.
Am 15. Juli 2022 wurde das 27. BAföGÄndG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungen gelten ab August/September 2022 für neue BAföG Bewilligungen, sonst einheitlich ab Oktober 2022. Übrigens für Studierende mit Kind wird der Kinderzuschlag auf 160 € je Monat und Kind erhöht.
Alle Änderungen, die mit der Umsetzung der Novelle in Kraft treten, hat das Deutsche Studentenwerk hier zusammengetragen.
Die Zuständigkeit für die Kindergeldbearbeitung von Bediensteten und Bezügeempfängern des Freistaats Bayern wird vom Landesamt für Finanzen (LfF) auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen. Für die Kindergeldberechtigten ist bezüglich der weiteren Kindergeldzahlung nichts zu veranlassen.
Alle Infos auf der Internetseite der Familienkasse
Das Bayerische Eltergeld kann nun zeitsparend online mit digitaler Unterschrift beantragt werden. Möglich ist der Onlineantrag durch die BayernID auf Basis des elektronischen Personalausweises. Mit ihr können sich die Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem Handy, dem Laptop oder anderen digitalen Endgeräten authentifizieren und ihren Antrag rechtswirksam stellen. Lediglich die Geburtsurkunde muss noch im Original eingereicht werden.
Zum Elterngeld-Onlineantrag
Mehr Infos zum Elterngeld auf der Webseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZFBS).
Infos zur Digitalisierung im aktuellen Video von #SozialKannDigital.
Seit 01. Januar 2018 sind erstmals auch Studentinnen in den Anwendungsbereich des neuen Mutterschutzgesetzes (MuSchG) aufgenommen worden. Damit soll die Gesundheit der schwangeren und stillenden Studentinnen und ihrer Kinder geschützt und eine Fortführung des Studiums ohne Gefärdung ermöglicht werden. Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit, die sich im Rahmen der hochschulischen Ausbildung ergeben können, soll entgegengewirkt werden.
Weitere Hinweise zum Mutterschutz während des Studiums an unserer Universität finden Sie auf den zentralen Seiten der TUM
sowie im Leitfaden des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zum Mutterschutz.
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die Kindergartenzeit führt der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld ein. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Nähere Informationen vom Zentrum Bayern familie und Soziales.
Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Das betrifft alle nach dem BayKiBiG geförderte Kindertageseinrichtungen. Nähere Informationen vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Das neue bayerische Familiengeld tritt ab dem 1. September 2018 in Kraft und ersetzt das bisherige Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld. Eltern von ein- und zweijährigen Kindern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Nähere Informationen vom Zentrum Bayern Familie und Soziales.