Gästehaus IBZ
Sollten wir eine Wohnraumanfrage von Ihnen erhalten, wird automatisch geprüft, ob wir Sie im Internationalen Begegnungszentrum der Wissenschaft (IBZ) unterbringen können. Die TUM verfügt dort allerdings nur über ein Kontingent von 12 möblierten und komplett ausgestatteten Wohnungen verschiedener Größe.
Regelungen für die Unterbringung im IBZ
- Die Wohnungen im IBZ können von internationalen Postdocs, Gastprofessorinnen und Gastprofessoren angemietet werden.
- Die IBZ-Wohnungen werden Einzelpersonen, Paaren und Familien zur Verfügung gestellt. Für Einzelpersonen und Paare beträgt der maximale Belegungszeitraum 12 Monate, für Familien 18 Monate.
- Die Wohnungen werden nur monatsweise, stets vom 1. bis zum 30./31. eines Monats vermietet.
- Die Wohnungen können frühestens 1,5 Jahre im Voraus, müssen allerdings spätestens vier Monate vor Beginn eines Aufenthaltes reserviert sein.
- Nach Angebot einer Wohnung durch die TUM muss innerhalb von einer Woche verbindlich zugesagt werden, anderenfalls werden die Wohnungen anderweitig vergeben.
- Anfragen für einmonatige Aufenthalte (oder kürzer) können nur bedingt berücksichtigt werden, da Vermietungen längerfristig erfolgen sollten.
- Stornierungen von TUM-Gästen sollten neben dem Accommodation Service direkt dem IBZ mitgeteilt werden. Die Wohnungen werden dann ausschließlich vom IBZ nachbelegt. Es wird also keine Warteliste innerhalb der TUM geführt.
In Garching und Freising-Weihenstephan besteht keine Möglichkeit der Unterbringung in Gästehäusern.
Eine Unterbringung in Studentenwohnheimen des Studentenwerks München oder anderer Träger ist für Postdoktoranden und Postdoktorandinnen, Gastdozentinnen und Gastdozenten oder Gastprofessorinnen und Gastprofessoren generell nicht möglich.